Inhaber der Klasse B (PKW – Führerschein) dürfen prüfungsfrei 125ccm Zweiräder fahren!

Mit dem Auto-Führerschein {Klasse B) darf man ab sofort auch Fahrzeuge mit 125ccm fahren – allerdings erst nach einer so genannten Fahrerprobung. Eine eigene Führerscheinprüfung ist für Fahrzeuge mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und 15 PS nicht mehr nötig. Hier ein kleiner Auszug, was laut Gesetzgeber benötigt wird, um in den Erhalt der Bestätigung der Fahrerprobung zu gelangen und um sich damit dann bei der Führerscheinstelle die neue Schlüsselzahl 196 eintragen zu lassen.

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Mindestens im Besitz des Führerschein Klasse B seit 5 Jahren
  • 4 x 90 Minuten Theorie// 5 x 90 Minuten Praxisstunden in einer Fahrschule